Sehr geehrte Interessenten,
anbei finden Sie unsere Verträge zur Einsicht. Alle Anlagen sowie weitere Formulare erhalten Sie bei einem Informationsgespräch welches wir gerne mit Ihnen bei einer Tasse Kaffee führen würden. Einfach anrufen und Termin vereinbaren. Die dargestellten Verträge sind Muster. Mit der Aufnahme werden die jeweils gültigen Verträge ausgehändigt.
Sollten die Pflegekosten nicht aus eigenen Mitteln aufgebracht werden können, es besteht aber Pflege-/Betreuungsbedürftigkeit, so gibt es die Möglichkeit, den fehlenden Betrag als Sozialhilfezuschlag zu erhalten. Gern sind wir Ihnen hierbei behilflich.
Kündigungsfrist
Eine Kündigung des Vertrages für jeden Vertragspartner kann jeweils bis zum 3. Tag eines Monats zum Ende des Monats erfolgen und ist schriftlich auszufertigen.