Pflegesätze ab dem 01. März 2024

Alle Beträge in Euro und als Bruttobeträge.

Pflege-grad

allgem. Pflege

Unterkunft u.

Verpflegung

Investitions-

kosten

Ausbildungs-umlage

Pflegesatz

Tag/gesamt

Betrag/Monat

gesamt

./.Pflegekasse

mtl.

Betrag/Monat

Eigenanteil

1

55,95 €

29,3215,50€/13,82€

14,38 €

2,70 €

102,35 €

3.113,49 €

 

3.113,49 €

2

71,73 €

29,3215,50€/13,82€

14,38 €

2,70 €

118,13 €

3.593,51 €

770,00 €

2.823,51 €

3

87,90 €

29,3215,50€/13,82€

14,38 €

2,70 €

134,30 €

4.085,41 €

1.262,00 €

2.823,41 €

4

104,77 €

29,3215,50€/13,82€

14,38 €

2,70 €

151,17 €

4.598,59 €

1.775,00 €

2.823,59 €

5

112,33 €

29,3215,50€/13,82€

14,38 €

2,70 €

158,73 €

4.828,57 €

2.005,00 €

2.823,57 €

Kurzzeitpflege

Bei Kurzzeitpflege wird nach Entlassung aus dem Krankenhaus grundsätzlich in Pflegegrad 2 abgerechnet, ab Pflegegrad 3 aber in dem tatsächlichem Pflegegrad. Die Pflegekasse zahlt bis max.  1.774,00 €. Die Sozialämter beteiligen sich an den Investitionskosten.

 

Verhinderungspflege

Bei Verhinderungspflege wird nach Pflegegrad abgerechnet. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten werden nicht übernommen, müssen also selbst getragen werden. Die Pflegekasse zahlt bis max.1.612,00 €.

Nicht übernommene Kosten der Ämter und Pflegekassen müssen selbst getragen werden.

Institutskennzeichen

(IK) 510 109 998

Die aufgeführten Leistungen sind als Angebot zu verstehen.

Unser „Haus Am Sandkamp“ und unser freundliches Personal steht Ihnen für einen Besuch und Fragen jederzeit zur Verfügung.   Wir freuen uns auf Sie.